Wasserampel
Für eine einfache Kundeninformation stellen wir tägliche Hinweise zur aktuellen Versorgungssituation online. Zusätzliche erhalten Sie Handlungshinweise zu den jeweiligen Ampelphasen mit welchen Sie aktiv zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauches beitragen können.
Wasserampel steht auf GRÜN
Seit dem 28. Juni 2024 steht die Wasserampel auf Stufe GRÜN.
Der Wasserrohrbruch vom 26.06.2024 am Gustav-Stresemann-Ring in Wiesbaden hatte zur Folge, dass die Fremdwasserbelieferung von Hessenwasser nur eingeschränkt möglich war.
Die Transportleitung konnte von Hessenwasser erfolgreich repariert werden, sodass die Rheingauwasser die Wasserampel am heutigen 28.06.2024 zurück auf „Grün“ schaltet!
Erfahren Sie mehrErläuterung der Ampelphasen
Ampel zeigt Grün
Der Trinkwasserverbrauch bewegt sich im Bereich des saisonalen Durchschnitts und kann durch die Eigengewinnung und Fremdwasserbezug sichergestellt werden.
Zur Aufrechterhaltung der grünen Ampelphase ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Trinkwasser unerlässlich.
Wir bitten Sie, die Trinkwasserampel insbesondere in den warmen und trockenen Frühjahrs- und Sommermonaten zu beobachten. Größere Entnahmen z. B. Befüllung von Poolanlagen sind im Vorfeld mit der Rheingauwasser GmbH abzustimmen.
Ampel zeigt Gelb
Der Trinkwasserverbrauch, d. h. der tägliche Verbrauch von Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Rheingauwasser GmbH, liegt seit mehreren Tagen nahe am bisher gemessenen Tagesspitzenverbrauch und die Gewinnungsanlagen arbeiten mit sehr hoher Förderleistung. Zudem nähert sich der Bezug von Fremdwasser über den Wasserbeschaffungsverband Rheingau-Taunus der maximal zur Verfügung stehenden Menge.
Die Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist notwendig, dazu halten Sie bitte folgende Regeln ein:
- Verwenden Sie Trinkwasser sparsam und nur dort, wo es unbedingt notwendig ist!
- Schränken Sie die Garten/Rasenbewässerung auf das Notwendigste ein!
- Nutzen Sie kein Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Reinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen!
- Unterlassen Sie das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern!
- Falls Sie dringend größere Mengen Trinkwasser entnehmen müssen, z. B. bei Bautätigkeiten aus Standrohren, sind diese vorab unbedingt mit der Rheingauwasser GmbH abzustimmen.
Ampel zeigt Rot
Der Trinkwasserverbrauch erreicht seit mehreren Tagen Tagesspitzenwerte und kann nur noch durch den maximalen Bezug von Fremdwasser gedeckt werden. Zur weiteren Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Rheingauwasser GmbH, der Bereithaltung von Löschwasserreserven, sowie zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes ist eine unverzügliche Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs zwingend notwendig!
Wir fordern Sie eindringlich auf, ergänzend zu den Vorgaben der „gelben Ampel“ die nachfolgenden Regeln einzuhalten:
- die Garten-/Rasenbewässerung sofort einzustellen!
- nur noch Neuanpflanzungen moderat zu bewässern!
- die Entnahme von Trinkwasser aus Standrohren zu stoppen!
- uns zu kontaktieren, wenn Sie beobachten, dass große Trinkwassermengen entnommen werden!
Der Trinkwassernotstand!
Sind die Trinkwasserspitzenverbräuche sehr hoch und gleichzeitig unsere maximale Eigenwasserförderung ausgeschöpft, sowie der Fremdwasserbezug nicht mehr ausreichend für einen Ausgleich, kann der notwendige Versorgungsdruck nicht mehr aufrechtgehalten werden. Dann besteht ein Trinkwassernotstand. Dieser wird durch die Mitgliedskommunen, gemäß der „Gefahrenabwehrverordnung der jeweiligen Kommune über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung“, festgestellt.
Die Gefahrenabwehrverordnung verbietet dann im Einzelnen, Trinkwasser für folgende Zwecke zu verwenden:
- zum Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten.
- zum Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen und Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen, Dächern, Wänden, Anlagen und Bauwerken.
- zum Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen.
- zum Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln sowie zum Betrieb von Klimaanlagen.
- zum privaten oder gewerblichen Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.
Trinkwasser darf jetzt nur noch für den menschlichen Gebrauch wie Reinigung, Körperpflege oder der Zubereitung von Mahlzeiten genutzt werden.
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.
Zusätzlich kann die jeweilige Kommune Sperrzeiten für die Trinkwasserbereitstellung festlegen.
Bitte beachten Sie die oben genannten Verbote!